Einhornparty 4er Beutel (NICO)

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Einhornparty 4er Beutel (NICO)

Ursprünglicher Preis war: 3,00 €Aktueller Preis ist: 2,50 €. inkl. 19% MwSt. (Nur Abholung möglich)

Verfügbarkeit: Vorrätig

Artikelnummer: NE 56136 Kategorien: ,

Einhorn-Party

Bringen Sie magische Stimmung auf jede Party mit dem brandneuen Einhorn-Party 4er-Beutel von Nico Feuerwerk! Diese Neuheit des Jahres 2024 ist der perfekte Stimmungsaufheller für Geburtstage, Silvester oder jede Feier, die einen Hauch von Magie vertragen kann.

Jede der vier Tischbomben ist prall gefüllt mit lustigen Überraschungen, die bei der Zündung für leuchtende Augen und fröhliche Stimmung sorgen.

Das „Einhorn-Party“ Tischfeuerwerk ist Teil der Kategorie F1 und somit ganzjährig ab 12 Jahren erhältlich.

Es wurde speziell für den sicheren Gebrauch im Innenbereich entwickelt und verwandelt jeden Tisch in eine funkelnde Bühne.
Die Bedienung ist kinderleicht: Einfach anzünden und sich von den bunten Effekten und der witzigen Stimmungsfüllung überraschen lassen.

Mit diesem praktischen 4er-Beutel haben Sie immer das passende Highlight zur Hand, um Ihre Gäste zu begeistern und unvergessliche Momente zu schaffen.

Verleihen Sie Ihrer Party einen magischen Start und lassen Sie die „Einhorn-Party“ steigen!

Gewicht 0,1 kg
Größe 22 × 5 × 11 cm
Effekthöhe in Meter

0,5 m

Brenndauer in Sekunden

10 sec.

Kaliber in mm

N/A

Schuss

4

NEM Netto Explosivstoff Masse in Gramm

0

Kategorie

F1

CE-Nummer

N/A

Gefahrenklasse

1.4 S

Käfig

Nein

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

NICO Europe GmbH | Rigistraße 8 | D-12277 Berlin | Telefon: +49 (30) 720 080-0 | Fax: +49 (30) 720 080-88 | info@nico-europe.com

Verantwortliche Person in der EU

Michael Kandler

Sicherheitshinweise

Vor dem Anzünden

  • Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden: Achten Sie darauf, dass das Feuerwerk das CE-Zeichen und eine Registriernummer trägt. Das stellt sicher, dass es den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.
  • Gebrauchsanweisung lesen:
  • Lesen Sie die Anweisungen auf der Verpackung vor dem anzünden genau durch und halten Sie sich strikt daran.
  • Richtiger Lagerort:
  • Lagern Sie Feuerwerk an einem trockenen, kühlen Ort und fernab von Zündquellen. Bewahren Sie es nicht in der Nähe von Heizungen oder offenen Flammen auf.
  • Nur an Personen über 18 Jahren:
  • Feuerwerk der Kategorie 2 darf nur an volljährige Personen abgegeben und von diesen auch nur verwendet werden.
  • Kein Eigenbau oder Manipulation:
  • Verändern Sie niemals Feuerwerk und bauen Sie keine eigenen "Konstruktionen". Dies ist lebensgefährlich.
  1. Beim Anzünden
  • Sicherer Ort:
  • entzünden Sie Feuerwerk nur im Freien an einem geeigneten, freien Platz. Achten Sie auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen, Fahrzeugen und anderen brennbaren Objekten. Berücksichtigen Sie auch die Windrichtung.
  • Stabile Unterlage:
  • Stellen Sie Batterien und Vulkane auf eine gerade, feste und kippsichere Unterlage. Ein fester Untergrund wie Pflastersteine ist ideal.
  • Mindestabstand halten:
  • Halten Sie den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand ein.
  • Anzündschnur:
  • Zünden Sie die Anzündschnur immer am äußersten Ende an und nutzen Sie idealerweise ein langes Zündholz oder ein Stabfeuerzeug.
  • Rückzug:
  • Gehen Sie sofort nach dem Anzünden schnell und mit ausreichend Abstand vom Feuerwerkskörper weg.
  • Niemals in der Hand anzünden:
  • Halten Sie Böller oder Raketen niemals in der Hand.
  1. Nach dem Anzünden
  • Fehlzünder:
  • Nähern Sie sich Blindgängern (Feuerwerk, das nicht gezündet hat) niemals sofort. Warten Sie mindestens 15 bis 20 Minuten. Gießen Sie danach Wasser über den Feuerwerkskörper, um ihn unschädlich zu machen, und entsorgen Sie ihn im Restmüll.
  • Abfälle entsorgen:
  • Lassen Sie Feuerwerksmüll nicht einfach liegen. Sammeln Sie Reste nach dem Abkühlen ein und entsorgen Sie sie fachgerecht.
  1. Wichtige Verbote
  • Kein Alkohol:
  • Zünden Sie Feuerwerk niemals unter Alkoholeinfluss.
  • Kein Anzünden in Menschenmengen:
  • Richten Sie Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere.
  • Anzündzeitpunkte beachten:
  • Zünden Sie Feuerwerk nur an den gesetzlich erlaubten Tagen und Uhrzeiten. In Deutschland ist dies in der Regel nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Die genauen Regelungen können je nach Stadt oder Gemeinde abweichen.

Bitte beachten Sie diese Hinweise sorgfältig, um ein sicheres und schönes Feuerwerkserlebnis für alle zu gewährleisten.

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